Geschäftsbedingungen            Thümler GmbH    Nürnberg           gültig ab: 1. 6. 2004

 

1.) Geltung

 

Alle unsere früheren Geschäftbedingungen werden hiermit unwirksam. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden grundsätzlich nicht anerkannt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Abweichungen hiervon gelten nur, wenn Sie ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

2.) Angebote

 

Unsere Angebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer unter Zugrundelegung dieser Lieferbedingungen.

Der Lieferumfang bezieht sich nur auf den im Angebot schriftlich vermerkten Umfang. Zertifikate, UVV-Nachweise, Abnahmeleistungen durch Dritte, Nachweise über eingehaltene Vorschriften, Gutachten, Anleitungen, Beschreibungen, Herstellungsdokumentationen wie Schaltpläne, Einzelteilzeichnungen und Stücklisten sind nicht Standardlieferumfang und daher getrennt kostenpflichtige Einzelleistungen soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

Festpreisangebote für Softwareentwicklungen gelten nur dann, wenn eine genaue Softwarebeschreibung vor Angebotserstellung vorlag und die Anforderungen nicht nachträglich den Kundenwünschen angepasst werden oder werden müssen. Die Gültigkeit für unser Angebote beträgt 6 Wochen.

 

3.) Lieferzeiten

 

Vereinbarte Lieferzeiten beginnen bei Anzahlungsverträgen mit dem Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto. Wird eine Bürgschaft als Sicherheit vom Besteller erbracht, so beginnt die Lieferzeit mit Bestätigung der Bürgschaft durch unsere Bank. Ist für die Anfertigung von Teilen technischer Klärungsbedarf notwendig, so verlängert sich die Lieferzeiten entsprechend bis zur Klärung und schriftlichen Freigabe.  Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich sofern keine Sonderregelung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Empfänger mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug so werden alle anderen zugesagten Lieferterime unwirksam  bis zum Ausgleich der Forderung. Termine, insbesondere mit Vertragstrafen, sind  und ausdrücklich zu vermerken und zu vereinbaren. Pönale ohne unsere schriftliche Zustimmung vor der Bestellung ist unwirksam.

 

 

4.) Zahlung

 

Rechnungsbeträge unter EURO 10 000.- sind, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

Rechnungsbeträge über EURO 10 000.- sind, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, wie folgt zu begleichen: 1/3 bei Auftragsvergabe; 1/3 bei Meldung der Lieferbereitschaft; 1/3 30 Tage nach Lieferung.

Zahlungstermine sind unabhängig von Mängelrügen einzuhalten. Ist der Käufer in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Weitere Lieferungen erfolgen nur noch gegen Vorauszahlung, laufende Aufträge können gestoppt werden und die bis dahin angefallenen Kosten geltend gemacht werden. Bei Verzug sind wir berechtigt einen Zins von 1% per angefangenen Monat zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspüche des Bestellers sind nicht statthaft.

 

5) Eigentumsvorbehalt

 

Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen bestehender Forderungen Eigentum der Firma Thümler GmbH . Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereigung der Vorbehaltsware ist dem Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

Unser Eigentumsanspruch bleibt solange die Leistung nicht vollständig bezahlt wurde, unbeschränkt bestehen. Verrechnung mit Gegenasprüchen ist nur bei Zustimmung statthaft. Werden unsere Teile eingebaut, so erwerben wir das Miteigentum an dieser Sache im Verhaltnis zum Warenwert.

6) Lieferverpflichtung, Versand, Abnahme

 

Die Lieferverpflichtung besteht ausschließlich höherer Gewalt und der Unmöglichkeit einer Leistung.

Wird der Liefertermin überschritten, so hat der Empfänger das Recht, nach einer angemessenen, schriftlich gestellten Nachfrist, vom Kauf zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Sonderanfertigungen. Bei Sonderanfertigungen können bei Abbruch die bis dahin angefallenen Kosten geltend gemacht werden.

Der Versand erfolgt stets, auch bei Franko-Lieferung, auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Geht die Lieferung zu unseren Lasten, so sind wir berechtigt den kostengünstigsten Spediteur zu wählen.

Abnahmeort ist Nürnberg. Verzichtet der Kunde auf eine Abnahme vor Ort so gilt die Zustimmung zum Versand als Abnahme, soweit dies nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung anders geregelt wurde oder von uns eine neue schriftliche Erklärung geleistet wurde.

 

7.) Schutzrechte, Entwicklungen

 

Für unsere Zeichnungen, Bilder und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen an Dritte nur mit unserer Zustimmung weitergegeben werden. Bei Anlagen, Prüfgeräte etc. die von uns kundenspezifisch entwickelt werden, ist ein wesentlicher Teil der Leistung die Entwicklung des Gerätes.

 

8.) Angebotszeichnungen, Problemlösungen, Eignung

 

Wir behalten uns vor, Aufwendungen, die im Rahmen eines Angebotes entstanden sind, bei Nichterteilung gemäß unseren Stundensätzen zu verrechnen. Die Weitergabe von Angebotszeichnungen an Dritte zum Zwecke des Nachbaus ist ohne unsere Zustimmung nicht statthaft. Angebote sind in jedem Fall vom Besteller technisch zu prüfen. Unklarheiten, fehlende fachliche Qualifikation auf Seiten des Bestellers gehen nicht zu unseren Lasten.

Der Käufer ist grundsätzlich selbst verantwortlich für die Eignung, es sei denn es wurde eine spezielle Eigenschaft schriftlich zugesichert.

 

9.) Software

 

Werden von uns Programme entwickelt, so darf der Käufer das gelieferte Programm nur auf einem Rechner installieren. Es dürfen auf dem Rechner keine weiteren Programme installiert werden. Wird der Rechner in einem Netzwerk eingestzt oder wird Window NT verwandt, so können wir keine Garantie für die korrekte Funktion unserer Programme übernehmen.Wir behalten uns das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software vor. Duplikate dürfen nur zu Sicherungszwecken erstellt werden. Eine Bedienungsanleitung für die Software ist nicht Standartlieferumfang.

Die software kann auch als e-mail geliefert werden. Probleme des Betriebssystems, der Rechnerstruktur anderer Programme die parallel zu unserem Programm laufen müssen, gehen nicht zu unseren Lasten,

 

 

10.) Haftung, Garantie

 

Die Haftung der gelieferten Leistung ist in jedem Fall auf den Wert der reklamierten Teile begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unserer Systeme entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Der Betreiber hat für die Einhaltung der jeweiligen geltenden Sicherheitsvorschriften und für die entsprechende fachgerechte Einweisung des Bedieners eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Am Standort geltende Sicherheitsvorschriften liegen in jedem Fall in der Verantwortung des Betreibers. Besondere Schutzmaßnahmen sind vom Besteller in der Bestellung im Detail extra aufzuführen.

Wir gewähren für die von uns gelieferten Leistungen ein Jahr Garantie. Garantiebeginn ist der Liefertermin ab Werk. Garaniteansprüche verwirken bei Zahlungsverzug oder Minderung. Die Garantieleistungen beziehen sich nur auf Arbeitszeiten und Teile. Anfahrten und Versandunkosten sind von der Garantie grundsätzlich ausgenommen. Soweit keine besonderen Abnahmeregelungen schriftlich getroffen werden, gilt als Abnahmeort Nürnberg. Mängelrügen oder Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht für Betriebssysteme auf Personalcomputern auch wenn diese von uns geliefert wurden.

Wir haften grundsätzlich nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften.

 

11.) Allgemein

 

Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

Diese Geschäfts und Lieferbedingungen sind im Internet veröffentlicht unter www.grip.de/GLB.